Bundesfinanzministerium: Neue Bordellsteuer soll Mitte des Jahres eingeführt werden

Bundesfinanzministerium: Neue Prostitutionssteuer soll Mitte des Jahres eingeführt werden

ACHTUNG: APRIL-SCHERZ 2022

Bundesfinanzminister Christian Lindner macht Nägel mit Köpfen: bereits Mitte des Jahres soll eine neue Prostitutionssteuer eingeführt werden, mit der die Besteuerung von sexuellen Dienstleistungen umfassend neu geregelt werden soll. Neben den Prostituierten sollen auch die Bordellbetreiber nun stärker in die steuerliche Pflicht genommen werden, da der Staat im Bereich der Prostitution kaum Einnahmen generiert und man die Branche als eine der letzten Schwarzgeld-Domänen betrachtet.

Das neue Modell sieht vor, dass auf die Erbringung einer jeden sexuellen Dienstleistung eine Steuer in Höhe von 25 % des Umsatzes entrichtet werden muss. Im Gegenzug werden die Dienstleistungen umsatzsteuerfrei gestellt. Auch Vermieter bzw. Bordellbetreiber habe diese neue Abgabe zu entrichten, profitieren aber leider nicht von der Umsatzsteuerbefreiung. Sie zahlen also doppelt und sind zudem noch für die Steuererfassung in den Betrieben verantwortlich.

Zur Umsetzung und Kontrolle des neuen Gesetzes soll eine Zoll-Unterstützungsgruppe eingerichtet werden, die umfangreiche Befugnisse erhalten wird. Der Gesetzesentwurf geht in den kommenden Wochen zu ersten Beratungen in den Deutschen Bundestag. Die Branche ist in bereits in großer Aufregung.

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