Die Coronaregeln der Bundesländer ab dem 2.4.

Die Coronaregeln der Bundesländer ab dem 2.4.  Viel Freiheit auch für die Erotikbranche! 

Am Samstag, dem 2. April 2022, enden die Übergangsfristen des geltenden Infektionsschutzgesetzes und in den meisten der 16 Bundesländer gilt dann nur noch der sogenannte "Basisschutz", der im Update des Infektionsschutzgesetzes definiert ist: die Maskenpflicht besteht weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Nahverkehr, aber alle anderen Zugangsbeschränkungen wie 2 G, 2 G plus und 3 G entfallen "prinzipiell", wenn das jeweilige Bundesland und dessen Parlament nicht aufgrund von einer nachweisbaren drohenden Überlastung des Gesundheitswesens in den Krankenhäusern sogenannte "Hotspots" regional oder sogar überregional feststellt und ein landesspezifisches Regelwerk per Verordnung erlässt.

Der Bund verlagert die Corona-Verantwortung auf die Länder

Bislang legte die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern die Eckpfeiler der Corona-Politik fest. Nun wird die Verantwortung verlagert und die Länder müssen, ohne einen klaren Maßnahmenkatalog zu haben selbst entscheiden, was lokal notwendig ist. Ab wann ist eine Region ein Hotspot, welche Krankenhausbelegungen zwingen zum Handeln, verhängt man Einschränkungen für einen Ort, eine Region oder ein ganzes Bundesland? Welche rechtlichen Folgen entstehen und wie werden die zuständigen Landesgerichte entscheiden?Jede Menge offene Fragen, die man in der Kürze der Zeit nicht beantworten konnte und die nun dazu führen, dass die Regeln in den meisten Bundesländern "einfach auslaufen", obwohl die Infektionszahlen eigentlich dagegen sprechen!

Trotz hoher Neuinfektionszahlen kommt jetzt der Freedom-Day?

Der Bundesgesundheits- und Corona-Minister Karl Lauterbach hat durch den Ukraine-Krieg, der die Medien beherrscht, nicht nur seine mediale Omnipräsenz verloren. Nein, er hat sich auch dem Bundesjustizminister von der FDP gebeugt, der in liberaler Manier darauf hinweist, das weitere "bundesweite Einschränkungen" juristisch nicht mehr möglich seien. Da fragt sich der Bürger zurecht, was in den vergangenen zwei Jahren eigentlich anders war und warum man bei einer 150-er-Inzidenz Ausgangssperren andachte und vollzog, während man bei nun bei einer Inzidenz von über 1.500 genau in die andere Richtung geht und "die Freiheit" zur obersten Maxime erhebt. Wie kann das Fazit lauten? Wurden die Bürgerinnen und Bürger getäuscht oder hat der Staat und seine leitenden Organe schlicht den Überblick verloren? Auf dem Höhepunkt einer "Welle" fast alle Vorsichtsmaßnahmen sausen zu lassen, erscheint völlig absurd und hat in vielen Bundesländern für Entsetzen gesorgt, doch für die notwendige Feststellung von "kritischen Lagen" reichte es bei vielen Landesparlamenten dennoch nicht.

Ein Überblick über das, was die Bundesländer ab 2.4. konkret planen - Stand 31.03.2022

Es war nicht einfach, die Fakten zu sammeln und daher weise ich an dieser Stelle auch darauf hin, dass Änderungen auch noch kurzfristig möglich, wenn auch nicht wahrscheinlich sind, da die Länderparlamente bei dem Erlaß von Schutzverordnungen nun einbezogen werden müssen und die Landesregierungen ohne Parlamentsbeschluß nicht "eigenmächtig" handel dürfen. So werden u.U. Sondersitzungen notwendig, wenn sich Regionen zu Hotspots entwickeln. Flexibles Handeln wird damit zumindest enorm erschwert.

Hotspot-Regelungen in den Bundesländern - Lediglich 2 Bundesländer mit Hotspot-verordnungen!

Von den 16 Bundesländern haben lediglich 2 Bundesländer eine Verlängerung von Maßnahmen über die Landesparlamente beschlossen. 14 Bundesländer haben keine neuen Verordnungen auf den Weg gebracht!

Mecklenburg-Vorpommern hat das gesamte Bundesland bis zum 27.4. zum Hotspot erklärt.
Die Abstandspflicht, die 
Maskenpflicht in Innenbereichen und die Testpflicht für Ungeimpfte in Hotels und Restaurants bleiben weiterhin bestehen.

Hamburg hat ebenfalls eine Hotspot-Regelung beschlossen: Mit der Hotspot-Regel soll die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel in Hamburg für die kommenden vier Wochen beibehalten werden und auch die 2 G-Plus Regel für Tanzveranstaltungen wird fortgesetzt.

In Thüringen scheiterte heute ein Antrag der Landesregierung im Parlament und so wird es dort keine Verlängerung der Maßnahmen geben.

Was bedeutet das konkret für die Prostitutionsbranche? - Weitestgehend Freedom!

In allen Bundesländern, außer eben Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, entfallen die zugangsbeschränkungen für Bordellbetriebe. Kein 3 G, kein 2 G und erst recht kein 2 G plus. Kontakte müssen nicht nachverfolgt werden und eine verordnete Maskenpflicht gibt es auch nicht mehr. Allerdings können die Betriebe eine solche in Form des Hausrechts beibehalten. Verordnungen, die es nicht mehr gibt, müssen natürlich nicht mehr beachtet werden. Viele Betreiberinnen und Betreiber haben sich diesbezüglich verwundert die Augen gerieben und auch die Ordnungsämter waren in den vergangenen Tagen sehr erstaunt, das eben von den Landesregierungen "nichts" mehr kam.

Eine Prognose, was daraus nun "coronatechnisch" resultieren wird, erspare ich mir an dieser Stelle. Scheinbar hat der "Bundes-Karl" bezogen auf Corona ausgedient und mangels Scheinwerferlicht wurde er schon recht blass!

Glück auf und alles Gute wünscht Ihnen und Euch

Marcus Heinbach alias Howard Chance



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